Textliche Korrekturen und Frist‑Anpassungen im Telekommunikationsgesetz (TKG 2021)
abgestimmt am
13.10.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert zahlreiche Formulierungen im Telekommunikationsgesetz, insbesondere die Regelungen zur Amateurfunk‑Bewilligung, korrigiert Tippfehler und passt Fristen sowie Jahreszahlen an.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Abänderung
Telekommunikation
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Der Doppelpunkt nach dem Wort „Objekt“ wird entfernt, um die Schreibweise zu vereinheitlichen.
Die Amateurfunk‑Bewilligung wird auf zehn Jahre befristet; die Behörde muss sechs Monate vor Ablauf informieren und der Inhaber kann binnen drei Monaten eine Verlängerung beantragen. Das zugewiesene Rufzeichen bleibt erhalten.
Im Wortlaut wird „fünf“ durch „sechs“ ersetzt, um die korrekte Zahl anzugeben.
Der Verweis „Abs. 3“ wird durch „Abs. 4“ ersetzt, um die richtige Bezugnahme sicherzustellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.