Begrenzung der Pensionserhöhungen auf 66 € bei hohen Einkommen
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag begrenzt die jährliche Erhöhung von Pensionen auf maximal 66 € bei einem monatlichen Einkommen über 1 300 €. Ziel ist, die Kosten für besonders hohe Pensionen zu senken und über 25 Jahre rund 400 Mio. € einzusparen.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Abänderung
Verfassung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz wird festgelegt, dass bei einem monatlichen Einkommen über 1 300 € die Rentenerhöhung höchstens 1,8 % bzw. 66 € betragen darf.
Im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz wird dieselbe Begrenzungsregel für die Rentenerhöhung eingeführt.
Im Bauern‑Sozialversicherungsgesetz wird ebenfalls die gleiche Beschränkung von maximal 66 € pro Jahr verankert.
Ein zusätzlicher Satz im ASVG stellt klar, dass der Erhöhungsbetrag 66 € abzüglich bereits erfolgter Pensionsanpassungen nicht überschreiten darf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.