Erhöhung der Einkommensgrenze für Pensionsanpassungen auf 2.000 € und Fixbetrag von 66 € für Sonderpensionen
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Antrag erhöht die Einkommensgrenze, bis zu der die Pensionsanpassung von 1,8 % gilt, von 1.300 € auf 2.000 € und legt einen maximalen Sonderpensionszuschlag von 66 € fest. Die Änderungen betreffen das ASVG, GSVG und BSVG.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Abänderung
Verfassung
Altersversorgungssystem
Schwerpunkte
Im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wird die Einkommensgrenze, bis zu der die Pensionsanpassung von 1,8 % gilt, von 1.300 € auf 2.000 € erhöht.
Im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) wird dieselbe Einkommensgrenze von 1.300 € auf 2.000 € angehoben.
Im Bauern‑Sozialversicherungsgesetz (BSVG) wird die Grenze ebenfalls von 1.300 € auf 2.000 € erhöht.
Im Sonderpensionsbegrenzungsgesetz wird ein fester Höchstzuschlag von maximal 66 € für die Pensionsanpassung festgelegt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.