Erweiterung des Teuerungsausgleichs für Anspruchsberechtigte im Februar 2022
abgestimmt am
24.02.2022
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag erweitert den Teuerungsausgleich von 150 € auf alle Personen, die im Februar 2022 Anspruch auf Ausgleichszulage haben oder Krankengeld bzw. Rehabilitationsgeld beziehen, und führt eine neue Regelung für Personen ein, die mindestens 30 Tage Krankengeld im Januar/Februar 2022 erhalten haben.
einfache MehrheitXXVII24.02.2022
Abänderung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Der Teuerungsausgleich von 150 € wird künftig an alle Personen gezahlt, die im Februar 2022 Anspruch auf Ausgleichszulage nach § 292 haben oder Krankengeld bzw. Rehabilitationsgeld beziehen – unabhängig davon, ob sie die Leistung bereits erhalten.
Ein zusätzlicher Absatz (1a) ermöglicht den Teuerungsausgleich auch für Personen, die im Januar und Februar 2022 mindestens 30 Tage Krankengeld bezogen haben, ohne dass ein durchgehender Bezug nötig ist.
Im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz wird die gleiche Regelung eingeführt: Personen mit Anspruch auf Ausgleichszulage nach § 149 oder einer Unterstützungsleistung nach § 104a erhalten den Teuerungsausgleich von 150 €.
Im Bauern‑Sozialversicherungsgesetz wird die Formulierung von „eine Ausgleichszulage beziehen“ zu „Anspruch auf Ausgleichszulage haben“ geändert, um die Berechtigung klarer zu definieren.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.