Erweiterung der Test- und Heilmittelausgabe in Apotheken
abgestimmt am
24.03.2022
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag erlaubt öffentlichen Apotheken, SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung an Versicherte und deren Angehörige zu verteilen und legt ein pauschales Honorar von 10 € pro Packung fest. Zusätzlich erhalten Apotheken für jedes abgegebene COVID‑19‑Heilmittel ein Honorar von 15 €, ohne ärztliche Bewilligung.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Abänderung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Öffentliche Apotheken dürfen SARS‑CoV‑2‑Antigentests zur Eigenanwendung an alle krankenversicherten Personen und deren berechtigte Angehörige abgeben, jeweils eine Packung (fünf Stück) pro Monat.
Der Krankenversicherungsträger zahlt für jede abgegebene Testpackung ein pauschales Honorar von 10 €; Zuzahlungen der Versicherten sind verboten, die Kosten werden aus dem COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds erstattet.
Apotheken erhalten für jedes abgegebene COVID‑19‑Heilmittel ein pauschales Honorar von 15 €, wobei keine ärztliche Bewilligung erforderlich ist.
Die Regelungen zu den Antigentests gelten vom 9. April 2022 bis zum 30. Juni 2022; bei anhaltender Pandemie kann das Außerkrafttreten bis spätestens 31. Dezember 2022 verlängert werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.