Zusammenfassung
Der Antrag ergänzt das COVID‑19‑Gesetz um eine Regelung, die Arbeitnehmern mit erhöhtem Krankheitsrisiko bezahlte Freistellung ermöglicht, sofern sie nicht im Homeoffice arbeiten können und nicht in kritischer Infrastruktur beschäftigt sind.einfache Mehrheit XXVII 03.04.2020
Abänderung
Bildung
Gesundheit
Informatik
Strafrecht
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Arbeitsrecht
Organisation des Unterrichtswesens
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Information und Informationsverarbeitung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
- Einführung einer Regelung, die Arbeitnehmern und Lehrlingen mit erhöhtem COVID‑19‑Risiko bezahlte Freistellung ermöglicht.
- Die Risikogruppe wird von einer Expertengruppe aus den Ministerien für Soziales, Gesundheit, Arbeit, Familie und Jugend definiert.
- Ein Arzt stellt nach Vorlage des Attests ein COVID‑19‑Risiko‑Attest aus, das den Anspruch auf Freistellung begründet.
- Der Anspruch gilt bis zum 30. April 2020; bei anhaltender Krise kann die Frist bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.