Änderung des Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetzes: Wegfall der „Rot‑Weiß‑Rot‑Karte“, Korrektur eines Verweises und Festlegung von Inkrafttret‑Terminen
abgestimmt am
21.09.2022
Zusammenfassung
Der Antrag streicht den Begriff „Rot‑Weiß‑Rot‑Karte“ aus dem Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz, korrigiert einen falschen Gesetzesverweis und legt klare Inkrafttret‑Fristen fest.
einfache MehrheitXXVII21.09.2022
Abänderung
ausländischer Staatsangehöriger
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2022
Die Formulierung „Rot‑Weiß‑Rot‑Karte“ wird aus § 20 Abs. 2a gestrichen, um Überschneidungen mit Visum C zu vermeiden.
In § 42 Abs. 1a Z 2 wird der Verweis von „l2c Abs. 6 AuslBG“ auf „l2c Abs. 5 AuslBG“ korrigiert.
Ein neuer Absatz 38 wird in § 82 eingefügt, der das Inkrafttreten regelt: Die meisten Änderungen gelten mit Ablauf des Tages der Kundmachung, während § 42 Abs. 1a Z 2 erst ab dem 1. Oktober 2022 wirksam wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.