Korrektur der Bezugnahme im BFW‑Gesetz – Ersetzung von „Budgetbegleitgesetz 2023“ durch „Bundesgesetz“
abgestimmt am
15.11.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag korrigiert im BFW‑Gesetz die Formulierung in § 27 Absatz 3 Ziffer 3: „Budgetbegleitgesetz 2023“ wird durch „Bundesgesetz“ ersetzt. Die Änderung dient ausschließlich der Klarstellung und hat keine finanziellen oder inhaltlichen Auswirkungen.
einfache MehrheitXXVII15.11.2022
Abänderung
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
Der Antrag ersetzt in § 27 Absatz 3 Ziffer 3 die Formulierung „in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2023“ durch „in der Fassung des Bundesgesetzes“.
Ziel ist, dass das BFW‑Gesetz eindeutig auf das aktuelle Bundesgesetz verweist und keine Verwechslungen mit dem alten Budgetbegleitgesetz entstehen.
Die Änderung hat ausschließlich eine redaktionelle Wirkung und beeinflusst weder die inhaltliche Regelung noch das Budget.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.