Änderungen im Stromverbrauchsreduktionsgesetz (SVRG)
abgestimmt am
13.12.2022
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag ändert das Stromverbrauchsreduktionsgesetz: Er korrigiert Formulierungen, erlaubt die Verlagerung von Verbrauch in andere Tageszeiten, führt ein Verfahren zur Ausschließung überhöhter Gebote ein und legt fest, dass das Gesetz erst nach Genehmigung durch die Europäische Kommission wirksam wird.
einfache MehrheitXXVII13.12.2022
Abänderung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Die Aufzählung der erneuerbaren Energien wird korrigiert: „Wasserkraft und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas, Biogas und erneuerbarem Gas“.
Es wird ermöglicht, den Stromverbrauch aus ermittelten Spitzenzeiten in andere Tagesstunden zu verlagern.
Ein neues Referenzwertverfahren wird eingeführt: Überhöhte Gebote (mehr als 100 % über dem Durchschnitt) werden aussortiert; bei Bedarf kann der Schwellenwert auf bis zu 50 % gesenkt werden.
Die Gesamtkosten für die Zuschläge, die Ermittlung der Spitzenzeiten und die Durchführung der Ausschreibungen dürfen den im Gesetz festgelegten Betrag nicht überschreiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.