Neuregelung der Einkommensberechnung und Datenweitergabe beim Pflegegeld‑Angehörigenbonus
abgestimmt am
14.12.2022
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag legt ein neues Verfahren zur Berechnung des Pflegegeld‑Angehörigenbonus fest und erweitert die Datenweitergabe von Finanzbehörden an die Pflegekassen.
einfache MehrheitXXVII14.12.2022
Abänderung
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
Die Berechnung des monatlichen Netto‑Jahresdurchschnittseinkommens wird neu definiert: Bruttobezüge minus SV‑Beiträge, Kammerumlage, Wohnbauförderung und Lohn‑/Einkommensteuer, geteilt durch zwölf.
Die Abgabenbehörden des Bundes müssen auf Anfrage detaillierte Einkommensdaten (Bruttobezüge, SV‑Beiträge, Kammerumlage, Wohnbauförderung, Lohn‑/Einkommensteuer) an die Entscheidungsträger übermitteln.
Ein Wegfall der Voraussetzungen muss innerhalb von vier Wochen gemeldet werden; bei Überschreitung der Einkommensgrenze wird der Angehörigenbonus entzogen.
Die Verordnung, die das Verfahren und den Zeitpunkt der Datenübermittlung regelt, muss bis spätestens 31.12.2023 erlassen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.