Rückwirkende Aufhebung der aliquoten Pensionsanpassung und Nachzahlung für 2023
abgestimmt am
01.02.2023
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag hebt mehrere Bestimmungen zur aliquoten Pensionsanpassung auf und sorgt für eine rückwirkende Korrektur, sodass alle Rentner*innen ab 2022/2023 die volle Inflationsanpassung erhalten. Betroffene erhalten Nachzahlungen zum 1. April 2023.
einfache MehrheitXXVII01.02.2023
Abänderung
soziale Sicherheit
Altersversorgungssystem
Arbeitslosenversicherung
Schwerpunkte
Die Bestimmungen § 8 108h Abs. 1a und § 8 775 Abs. 6 werden rückwirkend aufgehoben – erst ab dem 1. Jänner 2022 bzw. 2023 gelten sie nicht mehr.
Auch die Regelungen § 8 50 Abs. 1a und § 8 401 Abs. 6 werden aufgehoben, wobei die Aufhebung ebenfalls rückwirkend zum 1. Jänner 2022 bzw. 2023 erfolgt.
Zusätzlich werden § 8 46 Abs. 1a und § 8 395 Abs. 6 rückwirkend aufgehoben, sodass die betroffenen Renten ab dem 1. Jänner 2022 bzw. 2023 nicht mehr nach diesen Vorgaben berechnet werden.
Betroffene Pensionist*innen erhalten eine Nachzahlung zum 1. April 2023, um die volle Inflationsanpassung für das Jahr 2023 zu gewährleisten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.