Ausschluss von Investitionszuschüssen bei 0 %-Umsatzsteuer & neue Meldepflichten für Wärme‑/Kälteanbieter
abgestimmt am
15.12.2023
Zusammenfassung
Der Antrag schließt Investitionszuschüsse für Photovoltaik‑Anlagen aus, die den ermäßigten 0 %‑Umsatzsteuersatz erhalten, und führt neue Meldepflichten für Fernwärme‑ und Fernkälteanbieter ein. Zusätzlich werden Inkrafttretensdaten für verschiedene Bestimmungen festgelegt.
einfache MehrheitXXVII15.12.2023
Abänderung
Umwelt
Verfassung
Elektrizitätsindustrie
Schwerpunkte
Für Photovoltaik‑Anlagen, die den ermäßigten Umsatzsteuersatz (0 %) erhalten, wird der Investitionszuschuss ausgeschlossen.
Fernwärme‑ und Fernkälteanbieter müssen jährlich bis zum 1. März detaillierte Tarifdaten melden; bei Änderungen sofort.
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie koordiniert die Datenerhebung in Zusammenarbeit mit den Ministerien für Arbeit, Finanzen und Land‑ und Forstwirtschaft.
Ein neuer Absatz legt fest, dass das Gesetz am Tag nach Kundmachung in Kraft tritt; einzelne Bestimmungen gelten ab 1. Jänner 2024 bzw. 2026.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.