Einführung von PrEP‑Zuschüssen im Gesundheitsreformgesetz
abgestimmt am
28.02.2024
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag führt einen neuen § 2a ein, der HIV‑Präexpositionsprophylaxe (PrEP) regelt und Zuschüsse von bis zu 60 € pro Monat für Medikamente sowie bis zu 25 € pro Quartal für ärztliche Beratung vorsieht. Die Finanzierung erfolgt aus dem Gesundheitsreformmaßnahmen‑Fonds, wobei 2,5 Mio. € fest zugewiesen werden und Restmittel ab 2026 genutzt werden können.
einfache MehrheitXXVII28.02.2024
Abänderung
Gesundheit
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Ein neuer § 2a wird eingefügt, der die HIV‑Präexpositionsprophylaxe (PrEP) regelt und finanzielle Zuschüsse für Medikamente und ärztliche Beratung vorsieht.
Für die PrEP‑Zuschüsse werden 2,5 Mio. € fest zugewiesen; darüber hinaus können verbleibende Mittel aus § 6 Z 4 genutzt werden.
Restmittel aus Vorjahren dürfen ab dem Jahr 2026 für die PrEP‑Zuschüsse verwendet werden.
Der monatliche Medikamentenzuschuss beträgt maximal 60 €, was etwa 2 € pro Dosis entspricht; bei größeren Packungen wird der Betrag proportional angepasst.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.