Erhöhung der Fördermittel für gemeinnützige Bauvereinigungen und kommunalen Wohnbau im Finanzausgleichsgesetz 2024
abgestimmt am
15.05.2024
Zusammenfassung
Der Antrag erhöht die Fördermittel für den Bau und die Sanierung von preiswertem, energieeffizientem Wohnraum. Er legt fest, dass 780 Mio. € für Neubau und 220 Mio. € für Sanierung bereitgestellt werden und die Förderquote auf 100 % für zwei Jahre steigt.
einfache MehrheitXXVII15.05.2024
Abänderung
Baupolitik
Finanzausgleich
Wohnungspolitik
Bauindustrie und öffentliches Bauwesen
Schwerpunkte
Der zweite Satz in § 29a Abs. 1 wird geändert, um die Aufteilung der Fördermittel klar zu regeln: 780 Mio. € für Neubau und 220 Mio. € für Sanierung von Mietwohnungen.
Die Förderquote wird von bis zu 50 % auf bis zu 100 % erhöht und gilt für die nächsten zwei Jahre, damit Bauprojekte bei Verzögerungen nicht finanziell gefährdet werden.
Durch die Änderungen sollen gemeinnützige Bauvereinigungen, gewerbliche Bauträger und kommunale Wohnbaugesellschaften stärker gefördert werden, um leistbaren und energieeffizienten Wohnraum zu schaffen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.