Digitalisierung und Flexibilisierung der Schulabschlüsse
abgestimmt am
03.07.2024
Zusammenfassung
Der Änderungsantrag modernisiert das Schulrecht: Er erweitert die Zulassungsvoraussetzungen, führt digitale Zustellungen und ein Urkundenarchiv ein und ermöglicht neue Formen der Abschlussarbeit (multimedial, künstlerisch, forschungsbasiert) mit optionalen Zusatzprüfungen.
einfache MehrheitXXVII03.07.2024
Abänderung
Bildung
Statistik
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Die Zulassung zur Studienberechtigungsprüfung wird auf Personen ab 20 Jahren ausgeweitet, die eine über die allgemeine Schulpflicht hinausgehende berufliche oder außerberufliche Vorbildung nachweisen.
Die Schulleitung wird, sofern sie nicht bereits den Vorsitz der Prüfungskommission innehat, um eine weitere Person erweitert, um die Prüfungsorganisation zu stärken.
Elektronische Zustellungen von Bescheinigungen und Urkunden werden über das Bildungsportal ermöglicht; analoge Zustellungen bleiben weiterhin zulässig.
Für allgemein bildende höhere Schulen kann bis zum Schuljahr 2028/29 anstelle der klassischen Abschlussarbeit eine zusätzliche Klausur oder mündliche Teilprüfung abgelegt werden; die Wahl muss bis 30. September des jeweiligen Jahres schriftlich gemeldet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.