Anpassung der Einkommensteuer‑Tarifstufen und Aufhebung des Spitzensteuersatzes im PrAG 2025
abgestimmt am
18.09.2024
Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erhöht die ersten fünf Einkommensteuer‑Tarifstufen um 3,83 %, hebt den befristeten Spitzensteuersatz von 55 % auf und passt die Freibeträge für Behinderte an die Inflation an.
einfache MehrheitXXVII18.09.2024
Abänderung
Steuerwesen
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Schwerpunkte
Die Beträge in den ersten fünf Tarifstufen werden um insgesamt 3,83 % angehoben, sodass die ersten beiden Stufen die volle Inflationsrate von 5 % erreichen.
Der befristete Spitzensteuersatz von 55 % für Einkommen über einer Million Euro wird aufgehoben.
Die pauschalen Freibeträge für Behinderung werden um 26 % erhöht, weil der Verbraucherpreisindex seit 2019 stark gestiegen ist.
In Z 8a werden zahlreiche Betragshöhen (z. B. 124 → 57, 164 → 207 usw.) neu festgelegt, um die Steuerberechnung an die aktuelle Inflation anzupassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.