Zusammenfassung
Der Abänderungsantrag erhöht und präzisiert die finanziellen Mittel für die COVID‑19‑Krise, legt neue Obergrenzen für Überschreitungen fest und reduziert die Gesamthaushaltsobergrenze des Krisenfonds von 28 Mrd. auf 8 Mrd. Euro.einfache Mehrheit XXVII 28.05.2020
Abänderung
Gesundheit
Haushaltsplan
Schwerpunkte
- Der Antrag legt neue Obergrenzen für Mittelverwendungsüberschreitungen fest, die je Rubrik bis zu 1 Mrd., 11,5 Mrd., 1,2 Mrd. und 14,3 Mrd. Euro betragen können.
- Die Höchstgrenze für die Gesamtausgaben des COVID‑19‑Fonds wird von 28 Mrd. Euro auf 8 Mrd. Euro reduziert.
- Mehreinnahmen aus dem Krisenfonds werden nicht in die reguläre Rücklagenbildung einbezogen, sondern müssen bis Ende des Finanzjahres 2020 in eine spezielle Rücklage überführt werden.
- Der Antrag schafft eine eigene Voranschlagsstelle für den COVID‑19‑Krisenbewältigungsfonds in Anlage I, mit einer Dotierung von je 20 Mrd. Euro für Transferaufwand und Auszahlungen.
Hauptgegenstand
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.