Steuerliche Entlastungen für Digitalisierung, Ökologie und Landwirtschaft
abgestimmt am
07.07.2020
Zusammenfassung
Der Antrag erweitert steuerliche Abschreibungen für digitale und ökologische Investitionen und führt eine dreijährige Einkünfteverteilung für land‑ und forstwirtschaftliche Betriebe ein, wobei bestimmte Einkünfte ausgenommen sind. Außerdem wird klargestellt, dass die COVID‑19‑Investitionsprämie keine Betriebseinnahme ist.
einfache MehrheitXXVII07.07.2020
Abänderung
Gesundheit
Strafrecht
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
Die degressive Abschreibung wird auf unkörperliche Wirtschaftsgüter ausgeweitet, die in den Bereichen Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life‑Science eingesetzt werden.
Einkünfte aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wein‑ und Gartenbau sowie Tierzucht können über drei Jahre gleichmäßig verteilt werden.
Ausgenommen von der Verteilung sind Einkünfte aus Nebenerwerb, Veräußerungsgewinnen, besonderen Waldnutzungen und anderen im Gesetz genannten Kategorien.
Der Antrag auf Verteilung muss in der Steuererklärung gestellt werden, ist bindend für die Folgejahre und endet bei Tod, Betriebsaufgabe, Umgründung oder Widerruf.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.