30‑Prozent‑Zuschlag zum Arbeitslosengeld (bis 31.12.2020)
abgestimmt am
08.07.2020
Zusammenfassung
Der Antrag fügt einen 30 %igen Zuschlag zum Arbeitslosengeld hinzu, der rückwirkend ab dem 16. März 2020 gilt und bis zum 31. Dezember 2020 beantragt werden kann. Der Zuschlag wird nicht auf Sozialhilfe angerechnet und soll die Nettoersatzrate auf 70 % erhöhen.
einfache MehrheitXXVII08.07.2020
Abänderung
Gesundheit
Arbeitslosenversicherung
Familienleistungsausgleich
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Schwerpunkte
Ein Zuschlag von 30 % wird zum regulären Arbeitslosengeld hinzugefügt, um die Nettoersatzrate auf 70 % zu erhöhen.
Der Zuschlag wird als nicht anrechenbare Leistung definiert, sodass er nicht auf Sozialhilfe oder Mindestsicherung angerechnet wird.
Für den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Dezember 2020 wird die Notstandshilfe im gleichen Umfang wie das erhöhte Arbeitslosengeld gezahlt.
Bestimmte Bestimmungen im Familienlastenausgleichsgesetz (§ 8a Abs. 1‑3) werden gestrichen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.