Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrags für Bundesbeamte
abgestimmt am
15.10.2020
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative will den Pensionssicherungsbeitrag (§ 13a Pensionsgesetz 1965) für alle Bundesbeamten im Ruhestand und deren Hinterbliebene abschaffen oder schrittweise auf null reduzieren.
einfache MehrheitXXVII15.10.2020
Andere
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Altersversorgungssystem
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Antrag fordert die Abschaffung des Pensionssicherungsbeitrags für alle Bundesbeamten im Ruhestand und deren Hinterbliebene.
Falls eine sofortige Abschaffung nicht möglich ist, soll ein Stufenplan vereinbart werden, der den Beitrag schrittweise auf null reduziert.
Der Beitrag liegt derzeit zwischen 1,1 % und 3,3 % des Ruhegehalts und wird auch von Witwen‑/Waisenpensionen einbehalten.
Analoge Regelungen in anderen Bundesbereichen (z. B. ÖBB, Post, Fernmeldedienst) sollen ebenfalls aufgehoben werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.