Verfassungsänderung zum Schutz des Lebens – Verbot von assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen
abgestimmt am
24.03.2022
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert eine Verfassungsänderung, die das Grundrecht auf Leben von Geburt bis zum natürlichen Tod festschreibt und gleichzeitig Tötung auf Verlangen sowie aktive Sterbehilfe verbietet. Sie beruft sich auf ein VfGH‑Urteil, das den bisherigen Straftatbestand zur Hilfeleistung beim Suizid für verfassungswidrig erklärte.
einfache MehrheitXXVII24.03.2022
Andere
Strafrecht
Verfassung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die Initiative will Art. 85 der Bundesverfassung ändern, um das Recht auf Leben von der Geburt bis zum natürlichen Tod festzuschreiben.
Sie fordert ein Verbot von Tötung auf Verlangen und aktiver Sterbehilfe, die derzeit in § 78 StGB (Hilfeleistung zum Selbstmord) geregelt sind.
Der aktuelle § 77 StGB (Tötung auf Verlangen) wird ebenfalls als problematisch angesehen und soll durch die Verfassungsänderung indirekt verboten werden.
Die Initiative verweist zudem auf das Ärztegesetz, das Ärzten erlaubt, schmerzlindernde Maßnahmen zu ergreifen, jedoch nicht das aktive Beenden von Leben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.