Erweiterung der Verbandsklagebefugnis im KSchG für den Verein COBIN claims
abgestimmt am
24.11.2023
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert, den Verein COBIN claims als weiteren befugten Verbandskläger in § 29 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) aufzunehmen, um Verbraucherrechte kollektiver vertreten zu können.
einfache MehrheitXXVII24.11.2023
Andere
Handel
Industrie
Vereinsleben
Bürgerliches Recht
Versammlungsfreiheit
partizipative Demokratie
Unternehmen und Wettbewerb
Schwerpunkte
Der Verein COBIN claims soll als zusätzlicher befugter Verbandskläger in § 29 Abs. 1 des Konsumentenschutzgesetzes aufgenommen werden.
Die Initiative wird von 538 Bürgerinnen und Bürgern unterstützt, was die geforderte Unterschriftenzahl für die Einbringung im Nationalrat übertrifft.
Der Antrag beruft sich auf die Bundeskompetenz für das Konsumentenschutzrecht gemäß dem Bundes‑Verfassungsgesetz.
Verbandsklagen ermöglichen es, kollektive Verbraucherrechte gegen irreführende Werbung, nachteilige AGB‑Klauseln und schädigendes Unternehmensverhalten durchzusetzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.