Die Initiative fordert ein Bundesgesetz, das die Nutzung von Gendersprache für alle Bürgerinnen und Bürger unverbindlich macht und sicherstellt, dass Personen, die nicht gendern, nicht benachteiligt werden. Gleichzeitig soll jede bestehende Regelung, die die Verwendung von Gendersprache vorschreibt, aufgehoben werden.
einfache MehrheitXXVII24.11.2023
Andere
Frau
Gerichtswesen
Gleichbehandlung
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Die Verwendung von Gendersprache darf für alle Staatsbürgerinnen und -bürger in allen Lebensbereichen nicht verpflichtend sein.
Natürliche oder juristische Personen, die nicht gendern, dürfen nicht benachteiligt werden.
Alle bestehenden Gesetze, Verordnungen, Erlässe und sonstigen Anordnungen, die eine Verpflichtung zur Verwendung von Gendersprache enthalten, sollen in Verwaltung, Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit, Bildung und Wirtschaft aufgehoben werden.
Der Antrag stützt sich auf Artikel 7 der Bundesverfassung, der den Grundsatz der Gleichbehandlung verankert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.