Aufnahme von Rettungsdiensten in das Nachtschwerarbeitsgesetz
abgestimmt am
20.03.2024
Zusammenfassung
Die Bürgerinitiative fordert, dass Sanitäter*innen und Notfallsanitäter*innen von Rettungsorganisationen in das Nachtschwerarbeitsgesetz aufgenommen werden – analog zur Ausnahme für Feuerwehrleute – weil sie unter ähnlichen Belastungen arbeiten.
einfache MehrheitXXVII20.03.2024
Andere
Gesundheit
partizipative Demokratie
Schwerpunkte
Der Antrag will die bestehenden Schutzbestimmungen des NSchG auf Rettungsdienste ausdehnen, weil deren Arbeitsbedingungen denen der Feuerwehr sehr ähnlich sind.
Rettungsdienste arbeiten häufig bei jeder Witterung, mit hoher Geschwindigkeit und müssen sofort nach einer Schlafphase einsatzbereit sein – alles Faktoren, die das Risiko erhöhen.
Nachtdienste beginnen meist zwischen 18 Uhr und 20 Uhr und dauern etwa zwölf Stunden; in dieser Zeit fallen die meisten akuten Notfälle an.
Durch die Aufnahme in das NSchG erhalten Sanitäter*innen Anspruch auf gleiche arbeitsrechtliche Schutzmaßnahmen wie Feuerwehrleute, z. B. Ausgleichszahlungen oder besondere Ruhezeiten.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.