Protokoll zur vorläufigen Anwendung des Einheitlichen Patentgerichts
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Das Protokoll regelt, welche Teile des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht bereits vor dessen endgültigem Inkrafttreten gelten, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Andere
Bürgerliches Recht
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Protokoll legt fest, welche institutionellen, organisatorischen und finanziellen Bestimmungen des EPGÜ bereits vor dem eigentlichen Inkrafttreten gelten.
Ab dem 01.10.2015 konnten die Unterzeichnerstaaten das Protokoll unterzeichnen.
Das Protokoll tritt in Kraft, sobald 13 Unterzeichnerstaaten (inklusive DE, FR und UK) ihre Zustimmung erklärt haben; danach gilt es für alle Staaten, die das Verfahren abgeschlossen haben.
Für Österreich gilt das Protokoll bereits, weil die Ratifikationsurkunde am 06.08.2013 hinterlegt wurde und das Protokoll am 29.01.2019 unterzeichnet wurde.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.