Pfandbriefgesetz – Einheitlicher Rechtsrahmen für gedeckte Schuldverschreibungen
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Das Pfandbriefgesetz schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle gedeckten Schuldverschreibungen in Österreich. Es schützt Anleger durch doppelten Rückgriff und Insolvenzferne, definiert zulässige Deckungswerte und verlangt Transparenz‑ sowie Liquiditäts‑Puffer‑Vorgaben. Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erhält umfassende Aufsichts‑ und Sanktionsbefugnisse.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Das Gesetz definiert den Anwendungsbereich: Es gilt für alle gedeckten Schuldverschreibungen, die von Kreditinstituten mit Sitz in der EU begeben werden.
Der doppelte Rückgriff gibt Anlegern und Derivate‑Gegenparteien das Recht, sowohl gegen das Emittenten‑Institut als auch gegen die Deckungswerte vorzugehen.
Durch die Insolvenzferne wird sichergestellt, dass die Schuldverschreibung nicht in die Insolvenzmasse des Emittenten fällt.
Anerkennungsfähige Deckungswerte umfassen die in der EU‑Verordnung (CRR) definierten Werte sowie weitere hochwertige Vermögenswerte, die bestimmte rechtliche und Bewertungsanforderungen erfüllen müssen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.