Abänderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen Österreich‑VAE
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Das 2021 verabschiedete Protokoll modernisiert das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und den VAE, führt eine 10 % Quellensteuer auf Dividenden ein, erweitert den Informationsaustausch nach OECD‑Standard und fügt einen Missbrauchs‑Test (Principal‑Purpose‑Test) hinzu.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Andere
Steuerwesen
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Der Titel des Abkommens wird geändert, um klarzustellen, dass es um die Vermeidung von Doppelbesteuerung und Steuerumgehung geht.
Die Definition der steuerpflichtigen Personen in Österreich wird erweitert, sodass auch staatliche Körperschaften und Gebietskörperschaften einbezogen werden.
Dividenden, die von einer Gesellschaft im anderen Vertragsstaat gezahlt werden, dürfen mit maximal 10 % Quellensteuer belegt werden.
Für staatliche Einrichtungen und Unternehmen mit mindestens 10 % Beteiligung bleibt die Dividendenbesteuerung bei 0 %.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.