Beendigung des Österreich‑Kroatien‑Investitionsschutzabkommens
abgestimmt am
13.10.2021
Zusammenfassung
Österreich und Kroatien haben ein Beendigungsabkommen geschlossen, das das bilaterale Investitionsschutzabkommen von 1997 beendet und damit die EU‑gerichtliche Vorgabe aus dem Achmea‑Urteil umsetzt. Das Abkommen tritt nach Abschluss der internen Verfahren, voraussichtlich 2021, in Kraft und hat keine direkten Kosten für den Bundeshaushalt.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Beendigungsabkommen beendet das bilaterale Investitionsschutzabkommen von 1997 zwischen Österreich und Kroatien.
Die bisherige Sunset‑Klausel (Art. 12 Abs. 3) wird aufgehoben, sodass der Schutz für bereits getätigte Investitionen mit Inkrafttreten des Beendigungsabkommens endet.
Das Abkommen tritt in Kraft, sobald beide Vertragsparteien die internen Verfahren abgeschlossen haben – voraussichtlich im Jahr 2021.
Für den Bund entstehen keine direkten finanziellen Belastungen; das Vorhaben hat keinen Einfluss auf den Bundeshaushalt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.