Beendigung des Investitionsschutzabkommens zwischen Österreich und Malta
abgestimmt am
13.10.2021
Zusammenfassung
Österreich beendet das bilaterale Investitionsschutzabkommen mit Malta, um das EuGH‑Urteil Achmea umzusetzen. Die bisherige zehn‑Jahres‑Sunset‑Klausel wird aufgehoben, laufende Schiedsverfahren bleiben jedoch bestehen. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald beide Seiten ihre internen Verfahren abgeschlossen haben.
einfache MehrheitXXVII13.10.2021
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und Malta aus dem Jahr 2002 wird durch das Beendigungsabkommen aufgehoben.
Die bisherige Schutzklausel, die Investitionen, die vor dem Ende des Abkommens getätigt wurden, für zehn Jahre weiter geschützt hätte, wird aufgehoben.
Laufende Schiedsverfahren, die bereits eingeleitet wurden, bleiben von der Beendigung unberührt und werden nicht wieder aufgenommen.
Das Abkommen tritt in Kraft am ersten Tag des ersten Monats, nachdem beide Vertragsparteien bestätigt haben, dass ihre internen Verfahren zur Inkraftsetzung abgeschlossen sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.