Modernisierung des Anstellungserfordernisse‑Grundsatzgesetzes für Elementarpädagog*innen und Erzieher*innen
abgestimmt am
14.10.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz wird modernisiert: Der Titel und die Berufsbezeichnungen werden auf „Elementarpädagog*innen“ und gendergerechte Formulierungen umgestellt. Zusätzlich werden neue Hochschul‑Lehrgänge (60 ECTS für Elementarpädagogik, 90 ECTS für inklusive Elementarpädagogik) als anerkannte Ausbildungswege eingeführt. Die Änderungen gelten ab dem 1. September 2022.
einfache MehrheitXXVII14.10.2021
Gesetz
vorschulische Erziehung
Schwerpunkte
Für Elementarpädagog*innen werden vier mögliche Ausbildungsabschlüsse anerkannt: Reife‑ und Diplomprüfung für Elementarpädagogik, für Kindergärten, Befähigungsprüfung für Kindergärtner*innen bzw. Kindergärten sowie ein 60‑ECTS‑Hochschullehrgang „Elementarpädagogik“.
Für inklusive Elementarpädagog*innen wird ein ähnlicher Rahmen geschaffen, wobei zusätzlich ein 90‑ECTS‑Hochschullehrgang „Inklusive Elementarpädagogik“ als neuer Abschluss eingeführt wird.
Die Bezeichnung „Erzieher“ wird zu „Erzieherinnen und Erzieher“ geändert, um gendergerechte Sprache zu gewährleisten.
Der Verweis auf das Bundes‑Verfassungsgesetz wird aktualisiert und die Bezeichnung des zuständigen Ministers zu „Bundesministerin oder Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung“ geändert.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.