Finanzierungsumstellung und Koordinierung für IST‑Austria
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Die Novelle ändert die Finanzierung des IST‑Austria: Bund und Land teilen die Kosten im Verhältnis 75 % zu 25 % und führen einen Koordinierungsausschuss ein. Maximalbeträge von 2,460 Mrd. € (Bund) und 820 Mrd. € (Land) gelten für den Zeitraum 2022‑2036.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Andere
Föderalismus
Wissenschaften
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
Der Bund und das Land teilen die Finanzierung des IST‑Austria im Verhältnis 75 % zu 25 % für den Zeitraum 2022‑2036.
Der Bund übernimmt maximal 2,460 Mrd. € und das Land maximal 820 Mrd. € aus dem Gesamtkostenbudget von 3,280 Mrd. €.
Ein Koordinierungsausschuss mit je drei Mitgliedern von Bund und Land wird eingerichtet, um die Finanzierung jährlich zu planen und abzustimmen.
Förderfähig sind: (1) Neubau von Gebäuden und Infrastruktur (bis zu 597 Mio. €), (2) Umgestaltung, Instandhaltung und Facility Management (bis zu 247 Mio. €), (3) Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (bis zu 24 Mio. €) und (4) laufender Betrieb (bis zu 2,412 Mrd. €).
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology – Austria samt Anhang
Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zur Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology – Austria samt Anhang
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.