Umsetzung der EU‑Richtlinie 2019/713 zu Betrug mit digitalen Zahlungsmitteln
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das Straf‑ und Zahlungsdienstegesetz an die EU‑Richtlinie 2019/713 an, erweitert die Definition von unbaren Zahlungsmitteln auf digitale Formen und erhöht die Strafen für Datenmissbrauch und Betrug.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Gesetz
Informatik
Strafrecht
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Die Definition von „unbarem Zahlungsmittel“ wird erweitert, sodass nun auch digitale und virtuelle Zahlungsinstrumente erfasst werden.
Ein neuer Tatbestand wird eingeführt, der Datenmissbrauch im Sinne von § 148a mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe ahndet.
Die Strafdrohung für das unrechtmäßige Eingeben, Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Übertragen von Daten sowie das Stören von Computersystemen wird auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht.
Die Qualifikation als Mitglied einer kriminellen Vereinigung wird in mehreren Straftatbeständen eingeführt und führt zu Haftstrafen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Erklärung der Republik Österreich über die Rücknahme der österreichischen Erklärung zu Art. 21 Abs. 2 des Übereinkommens über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.