Änderungen im AIFM‑, ImmoInvFG‑, InvFG‑ und RW‑VG zur Stärkung des Anlegerschutzes
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Registrierungspflichten, strengere Pre‑Marketing‑Regeln und Widerrufs‑Bestimmungen für alternative Investmentfonds ein, erweitert das Anlegerschutz‑Regime bei Immobilienfonds und erhöht Gebühren sowie Sanktionen.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Gesetz
Finanzwesen
Geld- und Kreditwesen
Schwerpunkte
Die FMA muss AIFM registrieren, die Registrierung kann bei falschen Angaben oder Verstößen zurückgenommen werden.
Pre‑Marketing ist nur zulässig, wenn die Informationen nicht ausreichen, um Anleger zum Kauf zu verpflichten, und keine Zeichnungsformulare enthalten.
Ein AIFM kann Vertriebs‑Vorkehrungen widerrufen, wenn ein öffentliches Rückkauf‑/Rücknahmeangebot von mindestens 30 Arbeitstagen vorliegt.
Für den Vertrieb an Privatkunden müssen AIFM Einrichtungen für Auftrags‑ und Zahlungsabwicklung, Information und Kontakt zu Behörden bereitstellen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.