Gesetz zur Stärkung der Terrorismusbekämpfung – Änderungen im Vereins‑, Waffen‑ und Sprengmittelgesetz
abgestimmt am
19.11.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz stärkt die Terrorismusbekämpfung, indem es Vereinsstatuten bei kultusbezogenen Zwecken an den Bundeskanzler übermittelt, besondere personenbezogene Daten schützt und das Waffenrecht verschärft; zudem wird die Kennzeichnung von Plastiksprengstoffen eingeführt.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Gesetz
Vereinsleben
Versammlungsfreiheit
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
Vereinsbehörden müssen die Statuten an den Bundeskanzler übermitteln, wenn der Vereinszweck einen Kultus beinhaltet, damit geprüft wird, ob Kirchenrechte verletzt werden.
Vereinsbehörden dürfen besondere Kategorien personenbezogener Daten weder im lokalen noch im zentralen Vereinsregister weiterverarbeiten.
Personen, die wegen Terrordelikten (§ 278b‑278g oder § 282a StGB) verurteilt wurden, gelten als nicht verlässlich und erhalten ein unbefristetes Waffenverbot.
Bei Anordnung eines Annäherungs‑ und Betretungsverbots nach § 38a SPG gilt automatisch ein vorläufiges Waffenverbot.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.