Das Gesetz passt sieben österreichische Rechtsbereiche an die neuen EU‑Verordnungen zum Schengener Informationssystem (SIS) und zum Einreise‑/Ausreisesystem (EES) an, um Daten‑ und Informationsaustausch zu verbessern.
einfache MehrheitXXVII19.11.2021
Gesetz
Informatik
Europäische Union
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
Das EU‑Polizeikooperationsgesetz wird um neue Durchführungsbestimmungen für das SIS und das EES ergänzt, sodass der Innenminister als Verantwortlicher die nationale Datenverarbeitung steuert.
Im Sicherheitspolizeigesetz werden neue Ausschreibungskategorien für schutzbedürftige Personen (Kinder und gefährdete Erwachsene) eingeführt, damit die Behörden bei Menschenhandel oder erzwungener Eheschließung schneller handeln können.
Im BFA‑Verfahrensgesetz wird die Speicherdauer für Daten, die für die Rückkehr‑ und Grenz‑SIS‑Ausschreibungen relevant sind, auf bis zu 20 Jahre nach Erreichen des 80. Lebensjahres verlängert.
Das Niederlassungs‑ und Aufenthaltsgesetz wird dahingehend geändert, dass ein bestehendes Einreise‑ oder Aufenthaltsverbot eines Drittstaatsangehörigen automatisch als Erteilungshindernis gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.