Strahlenschutzgesetz 2020 – Schutz vor ionisierender Strahlung
abgestimmt am
29.05.2020
Zusammenfassung
Das Strahlenschutzgesetz 2020 regelt den Schutz von Personen, Umwelt und Gesundheit vor ionisierender Strahlung. Es definiert Ziele, Begriffe, Dosisgrenzwerte, Genehmigungs‑ und Meldepflichten sowie spezielle Bestimmungen für Radon, Luftfahrt, Notfälle und die Entsorgung radioaktiver Abfälle.
einfache MehrheitXXVII29.05.2020
Gesetz
Elektrizitäts- und Kernkraftindustrie
Schwerpunkte
Das Gesetz hat das Ziel, Personen, ihre Nachkommen und die Umwelt langfristig vor den Gefahren ionisierender Strahlung zu schützen, nukleare Sicherheit zu gewährleisten und radioaktive Abfälle verantwortungsbewusst zu entsorgen.
Neue Tätigkeiten dürfen nur genehmigt werden, wenn ihr Nutzen die mögliche gesundheitliche Schädigung durch Strahlung überwiegt.
Der Strahlenschutz soll so optimiert werden, dass die individuelle Dosis, die Wahrscheinlichkeit einer Exposition und die Zahl exponierter Personen möglichst niedrig gehalten werden.
In geplanten Expositionssituationen dürfen die festgelegten Dosisgrenzwerte nicht überschritten werden; medizinische Expositionen sind hiervon ausgenommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.