Änderung des Schifffahrtsgesetzes – Umwelt‑ und Sicherheitsvorgaben
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Schifffahrtsgesetz: neue Definitionen für Fahrzeuggrößen, strengere Alkohol‑Grenzwerte, ein Beitrag zur Gewässerreinhaltung und eine umfassende Neuordnung der Befähigungszeugnisse, die ab dem 17. Jänner 2022 gelten.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
See- und Binnenschiffsverkehr
Schwerpunkte
Der § 14 wird zu „Beitrag zur Gewässerreinhaltung“ umbenannt und ermöglicht künftig, durch Verordnung Maßnahmen zum Schutz der Gewässer festzulegen.
Neue Definitionen werden eingeführt: „Großverband“, „Länge“, „Breite“, „Tiefgang“ und die genaue Beschreibung des Begriffs „Fahrgast“.
Die Alkohol‑ und Suchtmittel‑Grenzwerte werden verschärft; bei Verstößen kann die Gültigkeit des Befähigungszeugnisses bis zu sechs Monate ausgesetzt werden.
Elektronische Meldungen dürfen bis zu 30 Tage nach Abschluss einer Reise gespeichert werden, um die Sicherheit und Unfallrekonstruktion zu verbessern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.