Novelle zum Lebensmittel‑ und Verbraucherschutzgesetz 2022
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert das Lebensmittel‑ und Verbraucherschutzrecht, richtet neue Kontrollen an das Bundesamt für Verbrauchergesundheit ein, führt einen mehrjährigen Kontrollplan ein und verschärft Melde‑ sowie Bußgeldvorschriften.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Gesetz
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Schwerpunkte
Ein neuer § 25a definiert die Aufgaben des Bundesamtes für Verbrauchergesundheit, das künftig die amtliche Kontrolle von Lebensmittel‑ und Gebrauchsgegenstandssendungen beim EU‑Eingang übernimmt.
Säuglingsanfangsnahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke dürfen erst nach Meldung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in Verkehr gebracht werden.
Ein mehrjähriger nationaler Kontrollplan (MNKP) wird eingeführt; der Bundesminister erstellt jährlich bis zum 31. August einen Bericht, die Länder und die Agentur liefern Daten bis zum 31. März des Folgejahres.
Meldungen von Verdachtsfällen bei zollamtlicher Abfertigung müssen seit dem 1. Januar 2023 nicht mehr dem Landeshauptmann, sondern dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit gemeldet werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.