Einführung des Gesundheitsberufs Operationstechnische Assistenz (OTA‑Gesetz)
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Das OTA‑Gesetz führt den neuen Gesundheitsberuf "Operationstechnische Assistenz" ein, definiert dessen Aufgaben, Ausbildungsdauer (3 Jahre) und Berufsbezeichnung sowie Strafen bei unberechtigter Ausübung. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2022 in Kraft.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Gesetz
Gesundheit
Schwerpunkte
Ein neuer Gesundheitsberuf "Operationstechnische Assistenz" wird geschaffen, der perioperative Betreuung und ärztliche Assistenz umfasst.
Die Berufsbezeichnung lautet "Diplomierter Operationstechnischer Assistent" (OTA) und darf nur von Berechtigten geführt werden.
Zur Ausübung der OTA ist eine Eintragung ins Gesundheitsberuferegister und ein Qualifikationsnachweis erforderlich.
Die Ausbildung dauert drei Jahre (4 600 Stunden) und kann an Schulen für medizinische Assistenzberufe, Gesundheits‑ und Krankenpflege oder Sonderausbildungen stattfinden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.