Novelle zu IEF‑Service‑GmbH‑Gesetz und Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Die Novelle ändert das IEF‑Service‑GmbH‑Gesetz und das Insolvenz‑Entgeltsicherungsgesetz. Sie zentralisiert die Zuständigkeit auf die IEF‑Service GmbH, ersetzt den Begriff „Geschäftsstelle“, vereinfacht Abrechnungen mit Sozialversicherungsträgern und stärkt Informationspflichten der Gerichte. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2022.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Arbeitsrecht
Schwerpunkte
Die IEF‑Service GmbH erhält erweiterte Befugnisse, u. a. zur Errichtung und Schließung von Standorten sowie zur Gründung von Tochtergesellschaften; vor solchen Maßnahmen müssen Arbeitgeber‑ und Arbeitnehmervertretungen angehört werden.
Die bisherige Bezeichnung von „Geschäftsstelle“ wird abgeschafft – künftig ist nur noch die IEF‑Service GmbH als zentrale Behörde zuständig.
Der Wortlaut wird geändert, sodass die IEF‑Service GmbH allein zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt ist, wenn dies für die gesetzlich übertragene Aufgabe nötig ist.
Die Pharmazeutische Gehaltskasse wird gleichgestellt und kann von der IEF‑Service GmbH rückständige, nicht einbringbare Kassenumlagen von insolventen Apotheken erstattet bekommen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.