Anpassung der Mindestversicherungssummen und Haftungshöchstbeträge (MinVersValG 2021)
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Das Mindestversicherungssummen‑Valorisierungsgesetz 2021 erhöht die Mindestdeckungssummen für Personen‑ und Sachschäden in mehreren Haftpflichtgesetzen um etwa 2,4 % und passt die entsprechenden Haftungshöchstbeträge an. Die Änderungen gelten ab dem 1. April 2022 für Unfälle nach dem 31. März 2022.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Versicherungswesen
Schwerpunkte
Erhöhung der Mindestversicherungssumme für Personenschäden im KHVG von 6 300 000 € auf 6 450 000 €.
Erhöhung der Mindestversicherungssumme für Sachschäden im KHVG von 1 300 000 € auf 1 340 000 €.
Anpassung der Haftungshöchstbeträge im Eisenbahn‑ und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG) analog zu den neuen KHVG‑Summen, z. B. Kapitalsumme von 2 080 000 € auf 2 130 000 €.
Gleichzeitige Anpassung der Haftungsgrenzen im Gaswirtschafts‑, Reichshaft‑ und Rohrleitungsgesetz, damit alle betroffenen Sektoren die gleichen Mindestsummen nutzen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.