Einführung von Sommerschule, digitaler Grundbildung und Stärkung der Kuratorien
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz führt die Sommerschule als Förderunterricht in den Ferien ein, macht digitale Grundbildung zum Pflichtfach in der Sekundarstufe I und stärkt die Mitbestimmung von Kuratorien bei Drittmitteln.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Gesetz
Bildung
Organisation des Unterrichtswesens
Schwerpunkte
Ein neuer Förderunterrichts‑Bereich namens "Sommerschule" wird eingeführt, der in den letzten beiden Schulwochen angeboten werden kann und von Lehrpersonen oder Lehramtsstudierenden durchgeführt wird.
Die digitale Grundbildung wird von einer freiwilligen Übung zu einem verpflichtenden Pflichtgegenstand in der Sekundarstufe I ausgebaut (eine Wochenstunde pro Schulstufe).
Kuratorien erhalten ein Zustimmungsrecht für die Verwendung von speziell zugewiesenen Drittmitteln, um deren Einsatz gezielter steuern zu können.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.