Novelle zum Registerzählungsgesetz 2021 – Erweiterte Datenquellen & Datenschutz
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz modernisiert die Registerzählung, erweitert die Datenquellen und führt verschlüsselte Kennzeichen (bPK‑AS) ein, um Volks‑, Arbeitsstätten‑, Gebäude‑ und Wohnungszählungen effizienter und datenschutzkonform zu gestalten.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Volkszählung
Schwerpunkte
Die Erhebung erfolgt über verschiedene Verwaltungsregister (Melde‑, Personenstands‑, Sozialversicherung, Steuer‑ und Bildungsregister) und nutzt das bereichsspezifische Personenkennzeichen (bPK).
Zur Qualitätssicherung werden die Basisdaten mit Vergleichsdaten aus zahlreichen Registerquellen abgeglichen (z. B. Zentraler Personenstands‑ und Staatsbürgerschaftsregister, Grundbuch).
Die Bundesanstalt fordert von den Dateninhabern die Erzeugung und Übermittlung von bPK und bPK‑AS, wobei die Daten verschlüsselt und pseudonymisiert übermittelt werden müssen.
Die Ergebnisse der Registerzählung werden innerhalb eines Jahres nach dem Stichtag veröffentlicht und an Eurostat sowie an die betroffenen Gemeinden weitergeleitet.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.