Novelle des EU‑QuaDG zur Umsetzung neuer EU‑Verordnungen
abgestimmt am
15.12.2021
Zusammenfassung
Das Gesetz passt das EU‑Qualitätsregelungen‑Durchführungsgesetz an aktuelle EU‑Verordnungen an, definiert neue Begriffe, verlagert Kontrollen auf das Bundesamt für Verbrauchergesundheit und reduziert den Strafrahmen.
einfache MehrheitXXVII15.12.2021
Gesetz
Europäische Union
Schwerpunkte
Neue Definitionen für „Kontrollstelle“, „Unternehmer“ und „Vereinigung“ werden eingeführt, um die aktuellen EU‑Verordnungen zu berücksichtigen.
Der Landeshauptmann ist die zentrale Behörde für amtliche Kontrollen und führt Genehmigungs‑, Zulassungs‑ und Untersagungsverfahren durch.
Kleine Händler, die vorverpackte oder unverpackte biologische Lebensmittel direkt an Endverbraucher verkaufen, werden von der Zertifizierungspflicht befreit, müssen aber meldepflichtig sein.
Zulassung von Kontrollstellen erfolgt nach schriftlichem Antrag beim Landeshauptmann; Voraussetzungen umfassen die Erfüllung der EU‑Kontrollanforderungen und ggf. Akkreditierung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.