Urheberrechts‑Novelle 2021 – Modernisierung des Urheberrechts
abgestimmt am
16.12.2021
Zusammenfassung
Die Urheberrechts‑Novelle 2021 passt das österreichische Urheberrecht an die EU‑Richtlinien 2019/790 und 2019/789 an. Sie führt neue Regelungen für Direkteinspeisung, ergänzende Online‑Dienste, Plattform‑Haftung, erweiterte kollektive Rechtewahrnehmung und Text‑/Data‑Mining ein.
einfache MehrheitXXVII16.12.2021
Gesetz
Bürgerliches Recht
Schwerpunkte
In Kraft ab 07.06.2021
Der neue § 17 Abs. 4 regelt die Direkteinspeisung: Rundfunkunternehmer und Signalverteiler gelten als gemeinsame Sender und müssen jeweils die Erlaubnis des Urhebers einholen.
§ 18b führt das Ursprungslandprinzip für ergänzende Online‑Dienste ein – die Nutzung und Vergütung finden nur im Staat der Hauptniederlassung des Rundfunkunternehmers statt.
§ 18c legt die Haftung großer Online‑Plattformen fest: Sie müssen Lizenzinformationen bereitstellen, bei Hinweis auf Rechtsverletzungen handeln und ein transparentes Beschwerde‑ und Schlichtungsverfahren anbieten.
Die §§ 24a‑c ergänzen das Urhebervertragsrecht um faire Vergütung, Transparenzpflichten und einen Vertrags‑Anpassungs‑Mechanismus für Urheber.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.