Österreich‑Brasilien: Rahmenabkommen für Wissenschafts‑ und Technologiekollaboration
abgestimmt am
07.07.2020
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die wissenschaftlich‑technologische Zusammenarbeit zwischen Österreich und Brasilien, legt fest, dass jede Seite ihre eigenen Reisekosten trägt, schafft eine gemischte Kommission zur Koordination und hat unbestimmte Laufzeit mit sechsmonatiger Kündigungsfrist.
einfache MehrheitXXVII07.07.2020
Andere
Wissenschaften
internationales Abkommen
Forschung und geistiges Eigentum
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2020
Das Abkommen schafft einen rechtlichen Rahmen für die Zusammenarbeit, der auf gegenseitigem Nutzen und nationalen Forschungsschwerpunkten beruht.
Reisekosten und Aufenthaltskosten für das eigene Personal werden von jedem Land selbst getragen; es gibt keinen Geldtransfer zwischen den Vertragsparteien.
Eine gemischte Kommission aus Österreich und Brasilien wird eingerichtet, um Programme zu planen, die Zusammenarbeit zu überwachen und bei Bedarf Arbeitsgruppen zu bilden.
Der Schutz von geistigem Eigentum wird durch die jeweiligen nationalen Gesetze und internationale Abkommen geregelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.