Beendigung des österreichisch‑tschechischen Investitionsschutzabkommens
abgestimmt am
23.02.2022
Zusammenfassung
Österreich und die Tschechische Republik beenden ihr 1990 geschlossenes Investitionsschutzabkommen, entfernen die Schutzklausel für bereits getätigte Investitionen und lassen laufende Schiedsverfahren unberührt. Das Inkrafttreten erfolgt nach gegenseitiger Bestätigung der internen Verfahren.
einfache MehrheitXXVII23.02.2022
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das 1990 geschlossene Investitionsschutzabkommen zwischen Österreich und der Tschechisch‑und‑Slowakischen Föderativen Republik wird durch das neue Beendigungsabkommen aufgehoben.
Die bisherige Sunset‑Klausel, die Investitionen nach Vertragsende für zehn Jahre weiter schützte, wird aufgehoben und verliert damit jede Rechtswirkung.
Laufende Investitionsschiedsverfahren bleiben von der Beendigung unberührt und werden nicht wieder aufgenommen.
Das Abkommen tritt am ersten Tag des ersten Monats in Kraft, nachdem beide Parteien bestätigt haben, dass ihre internen Verfahren abgeschlossen sind (voraussichtlich ab 2021‑10‑01).
Abkommen mit der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Abkommen mit der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
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