Beendigung des österreichisch‑rumänischen Investitionsschutzabkommens
abgestimmt am
23.02.2022
Zusammenfassung
Österreich und Rumänien beenden ihr bilaterales Investitionsschutzabkommen von 1996, um das EuGH‑Urteil zu erfüllen, das Investor‑Staat‑Schiedsverfahren in EU‑Bilateralen Verträgen für unvereinbar erklärt.
einfache MehrheitXXVII23.02.2022
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Österreich und Rumänien vereinbaren die Aufhebung des Investitionsschutzabkommens von 1996.
Die bisherige Sunset‑Klausel, die Investitionen nach Vertragsende für zehn Jahre geschützt hätte, wird aufgehoben.
Das Beendigungsabkommen tritt am ersten Tag des ersten Monats in Kraft, nachdem beide Parteien bestätigt haben, dass ihre internen Verfahren abgeschlossen sind (voraussichtlich Oktober 2021).
Die Maßnahme setzt das EuGH‑Urteil C‑284/16 um, das Investor‑Staat‑Schiedsverfahren in EU‑Bilateralen Investitionsabkommen für unvereinbar erklärt.
Abkommen mit der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Abkommen mit der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
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