Beendigung des Österreich‑Bulgarischen Investitionsschutzabkommens
abgestimmt am
23.02.2022
Zusammenfassung
Der Nationalrat genehmigt ein Beendigungsabkommen mit Bulgarien, das das bilaterale Investitionsschutzabkommen von 1997 beendet und damit EU‑Recht entspricht. Das Inkrafttreten erfolgt nach Ratifikation; bereits abgeschlossene Schiedsverfahren bleiben unberührt.
einfache MehrheitXXVII23.02.2022
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das 1997 geschlossene Investitionsförderungs‑ und -schutzabkommen zwischen Österreich und Bulgarien wird durch das neue Beendigungsabkommen aufgehoben.
Die im alten Vertrag enthaltene Schutzverlängerung für bereits getätigte Investitionen (Art. 12 Abs. 3) wird ebenfalls beendet, sodass nach Inkrafttreten keine Rechtswirkungen mehr entstehen.
Arbitrationsverfahren, die bereits vor Inkrafttreten des Beendigungsabkommens abgeschlossen waren, bleiben unberührt und werden nicht wiederaufgenommen.
Das Beendigungsabkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach beiderseitiger Notifikation über die Erfüllung interner Verfahren in Kraft und muss von beiden Staaten ratifiziert werden.
Abkommen mit der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Abkommen mit der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
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