Beendigung des bilateralen Investitionsschutzabkommens zwischen Österreich und Estland
abgestimmt am
23.02.2022
Zusammenfassung
Österreich und Estland haben ein Abkommen geschlossen, das ihr bilaterales Investitionsschutzabkommen von 1994 beendet. Damit wird die umstrittene Investor‑Staat‑Schiedsgerichtsbarkeit, die vom EuGH als unvereinbar mit EU‑Recht erklärt wurde, aufgehoben.
einfache MehrheitXXVII23.02.2022
Andere
Wirtschaft
internationales Abkommen
Schwerpunkte
Das Abkommen beendet das bilaterale Investitionsschutzabkommen von 1994 zwischen Österreich und Estland.
Die bisherige 20‑jährige Schutzverlängerung (Sunset‑Klausel) aus Art. 11 Abs. 3 wird aufgehoben, sodass nach Inkrafttreten keine Rechtswirkungen mehr entstehen.
Laufende Investitionsschiedsverfahren bleiben vom Beendigungsabkommen unberührt und werden nicht wieder aufgenommen.
Das Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach gegenseitiger Notifizierung der Erfüllung interner Verfahren in Kraft.
Abkommen mit der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
Abkommen mit der Tschechischen Republik zur Beendigung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik über die Förderung und den Schutz von Investitionen
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